Stromanbieter

Kündigungsfristen für Strom: Diese Fristen sind zu beachten.

Wir sagen Ihnen, wann Sie Ihren Stromvertrag kündigen können, welche Kündigungsfristen Stromanbieter haben und was bei Anbieterwechseln gilt. 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Kündigungsfristen von Stromanbietern ergeben sich aus dem Stromvertrag.
  • Meist sind es zwei bis sechs Wochen, bei ENTEGA sogar nur zwei Wochen.
  • Bei Preiserhöhungen oder Grundversorgung liegt die Kündigungsfrist grundsätzlich bei zwei Wochen.  
Kündigungsfristen für Strom

Wann kann ich meinen Stromvertrag kündigen?

Ihr Stromvertrag ist ein Vertragsverhältnis zwischen Ihrem Stromanbieter und Ihnen. Darum ist alles Wichtige im Vertrag geregelt: Kündigungsfrist, Stromtarif, Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung und Belieferung. Entsprechend steht auch in Ihren Vertragsbedingungen, welche Kündigungsfrist Ihr Stromvertrag hat, wenn Sie sich für einen Anbieterwechsel entscheiden möchten. 

 

Meist haben Stromverträge eine Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten und verlängern sich automatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Während der Laufzeit können Sie nur unter bestimmten Umständen (z. B. Preiserhöhung, Umzug) früher kündigen. Die Kündigungsfrist laut Stromvertrag liegt meist bei zwei bis sechs Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit. Das heißt: Sie müssen zwei bis sechs Wochen vor Ende der Laufzeit kündigen, damit der Anbieterwechsel reibungslos klappt. 

 

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Kündigungsfristen von Stromanbietern: Checkliste

Kündigungsfristen von Stromanbietern: Checkliste

Damit Sie Ihren Stromvertrag richtig kündigen, sollten Sie Folgendes beachten: 

  • Mindestvertragslaufzeit/Vertragslaufzeit: So lange sind Sie noch an Ihren Vertrag gebunden. 
  • Kündigungsfrist: So viele Wochen vor Ende der Laufzeit müssen Sie kündigen. 
  • Sonderkündigung: Mit kürzeren Fristen möglich bei Preiserhöhung und ggf. bei Umzug. 
  • Eindeutige Kündigung: Welchen Vertrag wollen Sie wann kündigen? 
  • Form: Kündigungsschreiben in Textform (d. h. per Brief, E-Mail, Fax oder SMS reicht aus, auch ohne Unterschrift, ggf. per Einschreiben). 
  • Bestätigung: Energieversorger müssen Ihnen die Kündigung innerhalb von einer Woche nach Eingang bestätigen.

Kündigungsfristen beim Stromanbieter.

Die meisten Stromtarife außerhalb der Grundversorgung haben eine Mindestvertragslaufzeit. Während der Mindestvertragslaufzeit gilt die mit dem Stromversorger im Stromvertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Auch bei Verlängerung des Vertrags nach der Mindestlaufzeit gilt eine Kündigungsfrist. Beispiel: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate, die Kündigungsfrist 3 Monate. Dann müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der 12 Monate kündigen. 

Ab dem 1.3.2022 geschlossene Stromverträge.

Für Stromverträge mit Privatkunden, die am 1.3.2022 oder später geschlossen wurden (gilt auch für Verträge mit dem Gasanbieter), gelten die Regeln des noch recht neuen Gesetzes für faire Verbraucherverträge. Danach sind automatische Vertragsverlängerungen nur noch dann zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und mit einer Frist von maximal einem Monat gekündigt werden kann. Das heißt: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können Sie in diesem Fall monatlich kündigen. 

Bis einschließlich 28.2.2022 geschlossene Stromverträge.

Sie haben Ihren Stromvertrag vor dem 1. März 2022 geschlossen? Dann gilt die alte Regelung, nach der eine Vertragsverlängerung seitens des Stromanbieters von bis zu einem Jahr zulässig ist. Wollen Sie wegen eines geplanten Anbieterwechsels die automatische Verlängerung der Vertragslaufzeit vermeiden, müssen Sie rechtzeitig kündigen und sich an die vertragliche Kündigungsfrist halten. 

 

Sonderkündigungsrecht Strom: Was beachten?

Frist für Sonderkündigungsrecht: Was ist hier wichtig?

Unter bestimmten Umständen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In einem solchen Ausnahmefall können Stromverträge vorzeitig gekündigt werden, also vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Sonderkündigungsrechte können sich aus den AGB des Stromvertrags ergeben. Sie sind für die meisten Fälle aber auch gesetzlich geregelt. Dazu gehören Preiserhöhungen des Energieversorgers, einseitige Vertragsänderungen oder ein Umzug (wenn Sie nicht mehr vom Stromversorger beliefert werden können).

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung und Umzug

Kündigungsfrist bei Strompreiserhöhung und Umzug.

Eine Strompreiserhöhung durch den Stromanbieter gibt Ihnen ein Sonderkündigungsrecht. Darüber informiert Sie Ihr Stromanbieter in dem Preisanpassungsschreiben. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zum Datum des Wirksamwerdens der Strompreiserhöhung kündigen (Zählerstand notieren!). 

Bei einem Umzug gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, aber nur, wenn Ihr Anbieter die Belieferung am neuen Wohnort nicht zu den bisherigen Bedingungen fortsetzen kann. Auch hier sollten Sie Ihren Zählerstand (sowie die Zählernummer) bei Auszug und Einzug notieren. Haben Sie Ihr Sonderkündigungsrecht beim Strom verpasst, können Sie nur noch auf die Kulanz des Stromanbieters hoffen.

Kündigungsfrist für Grundversorgungstarife.

Sie haben noch nie den Stromanbieter gewechselt? Als Privathaushalt können Sie Ihren Grundversorgungstarif (z. B. der Stadtwerke) jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung mit Strom ist also deutlich flexibler und kürzer. Auch bei Grundversorgung sind Kündigungsfrist und ein Kündigungsschreiben in Textform (ggf. Einschreiben) unbedingt einzuhalten. Bei einem Umzug gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, aber nur, wenn Ihr alter Versorger Sie am neuen Wohnort nicht beliefern kann (Tipp: Bei Umzügen immer Zählerstand und Zählernummer notieren).

Daneben gibt es in der Grundversorgung zwei Sonderfälle: Sind Sie in der Ersatzversorgung Ihres Grundversorgers (z. B. wegen einer Insolvenz Ihres Stromanbieters), können Sie jederzeit zu einem Energieversorger Ihrer Wahl wechseln. Es gibt keine Kündigungsfrist. Haben Sie einen Sondervertrag mit Ihrem Grundversorger geschlossen (z. B. über ein Jahr), gelten auch für diesen Sondervertrag die vertraglich vereinbarten Bedingungen.

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Stromanbieterwechsel: diese Fristen müssen Sie beachten

Fristen beim Wechsel des Stromanbieters.

Beim Wechsel zu einem neuen Stromanbieter sind Kündigungsfristen für einen reibungslosen Anbieterwechsel wichtig. Oft übernimmt der neue Anbieter die Kündigung des Stroms beim alten Anbieter für Sie. Damit Ihr Stromanbieter die Kündigungsfrist nicht verpasst, sollten Sie dann selbst kündigen, wenn nur noch wenig Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verbleibt. Bei ENTEGA ist ein Stromwechsel übrigens in nur 5 Minuten bequem online erledigt. 

Für den Stromanbieterwechsel wichtig ist das Datum der Kündigungsbestätigung des alten Stromversorgers. Neben der Frage „Wann kann ich meinen Stromvertrag kündigen?“ stellt sich häufig auch die Frage, ob man als Kunde zwei Stromverträge gleichzeitig haben kann, wenn das alte Vertragsverhältnis beim Anbieterwechsel nicht rechtzeitig gekündigt wurde. 

Die kurze Antwort: Nein, das kann nicht passieren. Zwar kann es passieren, dass Sie von Ihrem örtlichen Grundversorger und Ihrem neuen Stromanbieter Vertragsunterlagen zugesandt bekommen. Der örtliche Netzbetreiber stellt aber sicher, dass es nur zur Belieferung durch einen Stromversorger kommt (dem von Ihnen gewählten).

Strom-Kündigungsfristen verpasst: Was tun?

Was passiert, wenn Ihr Stromanbieter die Kündigungsfrist verpasst und Sie selbst nicht rechtzeitig gekündigt haben? Dann bleiben Sie an den alten Stromvertrag gebunden: egal, ob „normaler“ oder Sondervertrag. Eine Beendigung des Vertrages ist unter Wahrung der vereinbarten Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt möglich. Allerdings können Sie Ihren Stromanbieter bitten, Sie trotz der Vertragsverlängerung aus dem Vertragsverhältnis zu entlassen – als Ausnahmefall und aus Kulanz. Am besten fragen Sie schriftlich nach und bewahren die Bestätigung Ihres Energieversorgers auf.

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Kündigungsfristen für Stromvertrag: Häufig gestellte Fragen.

Welche Frist gilt für die Kündigung meines Stromanbieters?

Die Kündigungsfristen von Stromanbietern stehen im Stromvertrag. Ihre persönliche Kündigungsfrist finden Sie entsprechend in Ihren Vertragsunterlagen unter „Mindestvertragslaufzeit“, „Vertragslaufzeit“ oder „Kündigungsfrist“.

Gibt es eine allgemeine Kündigungsfrist für Stromverträge?

Die Kündigungsfrist im Stromvertrag darf höchstens drei Monate bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit betragen. Nach der Mindestvertragslaufzeit können Sie Ihren Stromvertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Welche Fristen sind beim Kündigen von Strom zu beachten?

Ein Grundversorgungstarif kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Bei Sonderkündigung wegen Preiserhöhung oder Umzug gilt in der Regel ebenfalls eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ansonsten finden Sie Ihre Kündigungsfrist in den Vertragsunterlagen, meist sind es vier oder sechs Wochen.

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Stand der Informationen: Januar 2024