Stromanbieter

Schlussrechnung für Strom bei Kündigung: Worauf ist zu achten?

Das Wichtigste zur Schlussrechnung bei Strom: Fristen, Angaben, Guthaben und Tipps zur Abrechnung mit dem Stromanbieter.  

Das Wichtigste in Kürze:

  • Stromanbieter müssen Kunden die Abschlussrechnung spätestens 6 Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. 
  • Die Stromrechnung muss übersichtlich und verständlich sein.
  • Eine Schlussrechnung zur Abrechnung des Verbrauchs erhalten Kunden bei Kündigung oder Umzug, wenn ihr Stromlieferant sie am neuen Wohnort nicht mit Strom versorgen kann.
Schlussrechnung für Strom bei Kündigung

Zeitpunkt und Frist für die Endabrechnung des Stromvertrags.

Die Abrechnung des Verbrauchs eines laufenden Jahres durch den Anbieter hängt vom Stromliefervertrag ab. Geht es aber um die Schlussrechnung für Strom bei Kündigung, gibt es klare gesetzliche Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Wie lange kann es dauern, bis die Schlussrechnung vorliegt?


Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist geregelt, wie lange ein Energieversorger sich Zeit lassen darf, bis er seinem Stromkunden die Schlussrechnung schickt. Die Schlussrechnung für Strom muss fristgerecht innerhalb von 6 Wochen zugestellt werden. Der Zeitpunkt soll dafür sorgen, dass Kunden die Angaben wie Zählerstand oder Abschlagszahlungen mit ihrem Verbrauch vergleichen können. Etwaige Nachforderungen können so nachvollziehbar geprüft werden.
 

Wann sollte ich beim Stromanbieter nachhaken, wenn die Schlussrechnung nicht kommt?


Haben Sie von Ihrem Anbieter nach über einem Monat noch keine Schlussrechnung erhalten, sollten Sie aktiv werden. Spätestens aber, wenn die Rechnung nach 6 Wochen noch nicht vorliegt und Ihr Versorger bei der Schlussrechnung für Strom die Frist nicht einhält. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie die Abrechnung Ihres Verbrauchs vom Energieversorger einfordern. Kommt er dem nicht nach, können Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale wenden. Das Gleiche gilt auch für den Fall der Jahresabrechnung (der regelmäßigen Abrechnung Ihres Verbrauchs für das jeweilige Jahr). Auch hier sollte die Abrechnung pünktlich vorliegen, da Ihre zukünftigen Abschläge davon abhängen. 

 

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Was ist bei der Schlussrechnung zu beachten?

Was ist bei der Schlussrechnung des Stromvertrags zu beachten?

Grundsätzlich müssen Abrechnungen für Sie als Stromkunden leicht verständlich und übersichtlich sein, nicht nur bei der Schlussrechnung für Strom bei Kündigung. So sollen Sie klar nachvollziehen können, ob Verbrauch, Zählerstand, Abschlagszahlungen und alle für die Abrechnung relevanten Faktoren richtig sind. Außerdem macht eine übersichtliche Rechnung es Ihnen leichter, Stromanbieter zu vergleichen und einen für Sie günstigen Tarif für Strom zu finden.
 

Allgemeine Angaben, auf die zu achten ist.

Zu den wichtigsten Angaben auf Ihrer Strom-Abschlussrechnung gehören der Grundpreis, der Arbeitspreis, die Abschlagszahlungen sowie der Abrechnungszeitraum. Der Grundpreis ist dabei eine feste Gebühr, die jeden Monat fällig wird, unabhängig vom Verbrauch. Der Arbeitspreis sagt, wie viel Sie laut Stromliefervertrag für eine Kilowattstunde Strom zahlen. Damit ist er abhängig vom Verbrauch. Bei den Abschlägen handelt es sich um die bereits von Ihnen Monat für Monat geleisteten Zahlungen innerhalb des Abrechnungszeitraumes.
 

Wie kann ich nachvollziehen, ob die Schlussrechnung korrekt ist?

Wenn Sie als Kunde prüfen möchten, ob Ihre Strom-Schlussrechnung zu hoch ist, sollte Ihr erster Gang zum Stromzähler führen. Vergleichen Sie den Zählerstand mit dem auf der Abrechnung. Kann der abgelesene Zählerstand stimmen, ist der Verbrauch korrekt? Hat sich womöglich bei der Übertragung der Daten ein Zahlendreher eingeschlichen oder haben Sie den Zählerstand falsch abgelesen? In diesem Fall benachrichtigen Sie Ihren Stromanbieter umgehend, damit er die Rechnung korrigieren kann. 

Stimmen Abrechnungszeitraum, Zählerstand, Abschlagszahlungen und Verbrauch, sollten Sie die Strompreise auf der Rechnung prüfen. Stimmen Grundpreis und Arbeitspreis mit dem vereinbarten Tarif aus dem Vertrag überein? Sind auf Stromvertrag und Stromrechnung unterschiedliche Preise angegeben, informieren Sie Ihren Energieversorger und legen Widerspruch gegen die Schlussrechnung ein.

Welche Angaben müssen auf der Schlussrechnung kontrolliert werden?

Welche Angaben auf der Endabrechnung müssen kontrolliert werden?

Überprüfen Sie Ihre Endabrechnung für Strom bei Kündigung in jedem Fall auf folgende Angaben: 

  • Stammdaten: Stimmen Name und Anschrift oder liegt eine Verwechslung vor? 
  • Kundendaten: Sind Kundennummer, Vertragsnummer und Verbrauchsstelle des Netzbetreibers korrekt? 
  • Saldo: Haben Sie ein Guthaben oder müssen Sie nachzahlen? 
  • Verbrauch: Passen die Angaben zu Ihrem Zählerstand? 
  • Abschlagszahlungen: Stimmen die Abschläge mit Ihren Zahlungen überein? 
  • Strompreise: Sind Grundpreis und Arbeitspreis korrekt? 
  • Prämien: Gab es Neukundenboni, die verrechnet worden sein müssen?
  • Bankverbindung: Sind Ihre Kontodaten richtig angegeben?

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Schlussrechnung vom Grundversorger

Schlussrechnung vom Grundversorger: Gibt es Unterschiede in der Abrechnung?

Ist Ihr Versorger gleichzeitig Grundversorger, gibt es in Sachen Abrechnung keine grundlegenden Unterschiede. Was sich unterscheiden kann, sind der Tarif und die Kündigungsfristen. So können Sie Ihren Stromliefervertrag in der Grundversorgung mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Haben Sie einen Sondervertrag mit Ihrem Grundversorger geschlossen, gelten meist günstigere Tarife bei entsprechend längerer Vertragslaufzeit. In der Ersatzversorgung des Grundversorgers schließlich werden Sie als Stromkunde hilfsweise maximal 3 Monate versorgt, beispielsweise bei einer Insolvenz Ihres Stromanbieters.

Schlussrechnung mit Guthaben: Wann kommt die Erstattung?

Haben Sie über Ihre monatlichen Abschläge am Ende des Jahres mehr Geld für Ihren Strom bezahlt, als Sie für Ihren tatsächlichen Verbrauch hätten zahlen müssen, haben Sie auf Ihrer Schlussrechnung ein Guthaben. Stromanbieter sind durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, Kunden das Guthaben innerhalb von zwei Wochen nach Abrechnung auszuzahlen. In dem Fall, dass Ihr Guthaben nicht ausgezahlt wird, fordern Sie Ihren Anbieter schriftlich zur Auszahlung auf, am besten per Einschreiben. In Ihrer Verbraucherschutzzentrale gibt es sicherlich eine entsprechende Vorlage dafür.

Schlussrechnung zu hoch: Was kann ich tun?

Ist Ihre Stromrechnung zu hoch, liegt das meist an Zahlendrehern oder an einem falschen Strompreis, die zur Nachforderung führen. Prüfen Sie die Richtigkeit von Zählernummer, Zählerstand, Kundendaten (ist es überhaupt Ihre Abrechnung?) auf der Rechnung. Vergleichen Sie den dort angegebenen Tarifpreis mit dem im Vertrag vereinbarten. Ist die Abrechnung und damit die Aufforderung zur Nachzahlung fehlerhaft, sollten Sie schriftlich beim Stromanbieter Widerspruch gegen die Schlussrechnung einlegen. Vorlagen finden Sie im Internet oder bei Ihrer Verbraucherzentrale.

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Schlussrechnung für Strom bei Kündigung: Häufig gestellte Fragen.

Wann erhalte ich nach Kündigung die Schlussrechnung des Stromvertrags?

Normalerweise schicken Stromanbieter ihre Abrechnung gleich nach Ende des Abrechnungszeitraums. Zeit dafür haben sie aber bis zu 6 Wochen.

 

Gibt es eine Frist für die Stellung der Schlussrechnung für den Stromvertrag?

Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) haben Stromanbieter nach Ende der Abrechnungsperiode noch 6 Wochen Zeit, bis sie den Verbrauch mit ihren Kunden abrechnen. Bei monatlicher Abrechnung verkürzt sich die Frist auf 3 Wochen.

Was ist zu tun, wenn die Endabrechnung zu hoch ist?

Ist Ihre Schlussrechnung zu hoch, sollten Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Entsprechende Vorlagen dafür finden Sie im Internet oder bei Ihrer Verbraucherzentrale.

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Stand der Informationen: Januar 2024