Stromanbieter
Stromanbieter kündigen: Darauf ist bei der Kündigung zu achten.
Hilfreiche Infos zu wichtigen Angaben und Besonderheiten bei der Kündigung von Stromverträgen – von Frist bis Mustervorlage.
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Wie kündige ich meinen Stromanbieter?
Ob wegen günstigerer Stromtarife, Preiserhöhung oder Grundversorgungsvertrag nach Umzug – wer seinen Stromanbieter kündigen will, muss unter Umständen ein paar Dinge beachten, damit der Anbieterwechsel zum neuen Stromversorger reibungslos klappt. So sind nicht nur unterschiedliche Kündigungsfristen einzuhalten. Auch sind, genauso wie beim Vertragsabschluss, auch beim Kündigungsschreiben ein paar Formalitäten einzuhalten. Außerdem kann es hilfreich sein, den Stromzähler abzulesen (ggf. Zählerstand und Zählernummer fotografieren), falls es zu Unstimmigkeiten bei der Endabrechnung kommt.
Was ist bei der Kündigung des Stromvertrags zu beachten?
Sie wollen Ihren Stromvertrag kündigen? Dann sollten Sie an diese Dinge denken:
- Sie brauchen keinen Grund, um zu kündigen (Ausnahme: Sonderkündigungsrecht, z. B. bei Preiserhöhung).
- Sie können grundsätzlich erst zum Ende Ihrer Vertragslaufzeit kündigen, die Laufzeit steht im Stromvertrag (auch wichtig für Sie zu wissen: Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?).
- Achten Sie auf die Kündigungsfrist. Diese finden Sie ebenso in Ihrem Vertrag. Sind Sie in der Grundversorgung, haben Sie eine Frist von zwei Wochen (anders bei einem Sondervertrag mit dem Grundversorger).
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ob Sie Ihr Kündigungsschreiben in Textform per Post, E-Mail (ohne Unterschrift gültig) oder Fax schicken, ist egal. Ein Einschreiben erleichtert Ihnen jedoch den Nachweis, dass Sie gekündigt haben.
Stromanbieter kündigen: Unterschied Stromversorger und Grundversorger.
Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, ob Sie beim Grundversorger oder bei einem selbst gewählten Stromanbieter kündigen. Unter Umständen kann die Kündigungsfrist bei selbst gewählten Verträgen zwischen zwei und sechs Wochen betragen, in der Grundversorgung liegt sie grundsätzlich bei zwei Wochen.
Haben Sie noch nie einen Stromvergleich gemacht, den Stromversorger gewechselt oder befinden Sie sich nach einem Umzug in der Grundversorgung, können Sie Ihren Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen. Grundversorger ist in der Regel der Stromanbieter, der mit der Belieferung der meisten Haushalte der Region beauftragt ist (z. B. Stadtwerke).
Haben Sie Ihren Stromversorger selbst gewählt (das gilt auch für einen selbst gewählten Stromtarif beim Grundversorger, den sog. Sondervertrag), gelten die Bedingungen Ihres Stromvertrags. Die Vertragslaufzeit gibt an, wie lange Sie noch an den Stromtarif gebunden sind. Die Vertragsverlängerung sagt Ihnen, um wie viele Monate sich Ihr Vertrag danach automatisch verlängert. Die Kündigungsfrist gibt an, wie viele Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit Sie Ihren Strom kündigen müssen. Meist beträgt die Kündigungsfrist vier bis sechs Wochen.
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Vorlage für die Kündigung beim Stromanbieter.
Wenn Sie Ihren Stromanbieter kündigen möchten und die nötigen Formalitäten des Kündigungsschreibens einhalten wollen, kann es Verbraucherschützern zufolge Sinn machen, eine bewährte Vorlage in Textform zu nutzen. Folgende Angaben sollte jede Vorlage eines Kündigungsschreibens enthalten:
- Ihren Namen und Ihre Anschrift,
- Richtiger Name und Anschrift Ihres Stromversorgers,
- Ihre Kundennummer und Zählernummer,
- Klare Formulierung, dass Sie Ihren Stromvertrag kündigen,
- Angabe des Zeitpunkts der Kündigung (fristgerecht zu Tag, Monat, Jahr),
- Ort und Datum,
- Unterschrift (nicht nötig bei einer Kündigung per E-Mail).
Beachten Sie diesen Sonderfall:
Machen Sie von einem Sonderkündigungsrecht (Sonderkündigung) Gebrauch (z. B. bei einer Strompreiserhöhung), handelt es sich um eine außerordentliche Kündigung. Hier müssen Sie einen Grund für die Kündigung angeben (Preiserhöhung zu Tag, Monat, Jahr).
Außerdem sollten Sie an Folgendes denken:
Haben Sie Ihrem Stromanbieter bei Vertragsabschluss oder später eine Einzugsermächtigung erteilt? Dann sollten Sie diese bei Kündigung des Stromvertrages widerrufen. Verschicken Sie Ihr Kündigungsschreiben per Einschreiben, haben Sie einen Nachweis, dass Sie gekündigt haben.
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Zum TarifFristen für die Kündigung des Stromanbieters.
Wollen Sie Ihren selbst gewählten Stromanbieter kündigen (auch beim Sondervertrag mit dem Grundversorger), gilt neben der Mindestvertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist des Stromanbieters. Ihre persönliche Frist finden Sie in den Vertragsunterlagen. Meist liegt sie zwischen vier und sechs Wochen. Denken Sie daran, dass die Kündigungsfrist zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gilt. Beispiel: Bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen und einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten müssen Sie fristgerecht mindestens vier Wochen vor Ablauf dieser zwölf Monate schriftlich kündigen.
In manchen Fällen haben Sie ein Recht zur Sonderkündigung. Ein solches Sonderkündigungsrecht kommt zum Beispiel bei Preiserhöhungen des Energieversorgers infrage. Auch bei einem Umzug kann es ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Stromvertrag geben: zum Beispiel, wenn die neue Anschrift nicht im Versorgungsgebiet des Stromanbieters liegt.
Wann kann es sich lohnen, den Stromanbieter zu kündigen?
Nicht nur Strompreiserhöhung oder Umzug können Gründe für eine Kündigung des Stromvertrages sein. Ein Stromvergleich mit Anbieterwechsel kann angesichts der Stromkosten auch allgemeine Vorteile haben, sodass sich ein regelmäßiger Stromvergleich lohnt.
Dabei ist nicht nur ein günstigerer Tarifpreis entscheidend, mit dem Sie bei jeder Kilowattstunde sparen können. Auch ein Wechsel zu klimaschonendem Ökostrom, Prämien und Boni bei Vertragsabschluss durch Neukunden, attraktive Förderungen oder faire Konditionen können für einen Wechsel des Stromanbieters sprechen (z. B. Preisgarantien, die vor einer Preiserhöhung schützen).
Stromanbieter kündigen bei Umzug.
Wenn Sie Ihren Stromanbieter wegen Umzugs kündigen wollen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr Versorger die Belieferung am neuen Wohnort fortsetzen kann. Ist das der Fall, können Sie Ihren Stromtarif einfach mitnehmen, wenn Sie umziehen (Strom anmelden bei Umzug). Kann er nicht oder nur zu einem höheren Strompreis liefern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen, unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit Ihres Stromvertrages.
Ziehen Sie um, ohne einen neuen Anbieter zu haben (selbst gewählt oder Sondervertrag beim Grundversorger), landen Sie in der Grundversorgung. Falls Sie kündigen möchten, sollten Sie das am besten bis zu sechs Wochen vor dem Umzug erledigen. In jedem Fall sollten Sie bei einem Umzug den Zählerstand des alten Stromzählers genauso notieren wie die Kilowattstunden auf dem neuen Stromzähler.
Stromanbieter gekündigt: Wann kommt die Endabrechnung?
Nach Kündigung Ihres Stroms vom alten Anbieter erhalten Sie eine Endabrechnung Ihres Stromanbieters. Die Schlussrechnung muss Ihr Versorger Ihnen innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung Ihres Stromvertrages zusenden. Was bei dieser Abrechnung zu beachten ist und wie Sie kontrollieren können, ob richtig abgerechnet wurde (z. b. mithilfe des Stromzählers), lesen Sie in unserem Artikel zur Endabrechnung des Stromanbieters.
Was passiert, wenn mir der Stromanbieter kündigt?
Auch der Stromanbieter kann unter Umständen einen Stromvertrag von seiner Seite aus kündigen. Zum Beispiel, weil er insolvent ist oder der Kunde seine Stromkosten über längere Zeit nicht bezahlt hat. Ohne Strom stehen Sie in diesem Fall nicht da, weil die (oft teurere) Ersatzversorgung des Grundversorgers einspringt. In jedem Fall sollten Sie bei einer Kündigung durch den Stromanbieter schnell handeln. Was Sie dann tun können, lesen Sie in unserem Beitrag Wann darf der Stromanbieter kündigen?
Stromanbieter wechseln: Wann muss ich beim alten Anbieter kündigen?
Ein Stromvergleich mit Stromanbieterwechsel kann aus mehreren Gründen sinnvoll sein. Ganz gleich, ob Sie wegen Sonderkündigung, günstigerer Stromtarife, einem Wechsel zu Ökostrom oder weiteren Vorteile über einen Anbieterwechsel nachdenken: Was genau Sie bei Stromanbieterwechsel und Vertragsabschluss beachten müssen und wie Sie Ihren alten Anbieter richtig informieren, erfahren Sie in unserem Artikel zum Stromanbieterwechsel.
Stromanbieter bei ENTEGA kündigen.
Sie wollen Ihren ENTEGA-Vertrag kündigen? Bei einem Umzug hilft Ihnen vielleicht schon unser Umzugsservice weiter. Günstigere Stromtarife als Ihren bestehenden finden Sie vielleicht über unseren Tarifrechner für Ökostrom. Bei Unzufriedenheit hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter. Rufen Sie uns an: 06151 493 8630. Sollten Sie dennoch kündigen wollen, können Sie das formlos per Brief oder E-Mail bei uns erledigen.
Mit Ökostrom das Klima schonen.
Zum TarifStromanbieter kündigen: Häufig gestellte Fragen.
Wie kündige ich meinen Stromanbieter?
Normalerweise übernimmt Ihr neuer Stromversorger die Kündigung beim alten Anbieter. Läuft Ihr alter Stromvertrag jedoch in Kürze aus, sollten Sie am besten selbst Ihren alten Vertrag für Strom kündigen.
Was ist beim Kündigen des Stromanbieters zu beachten?
Die zwei wichtigsten Dinge, die Sie beachten müssen, sind die Kündigungsfrist und das schriftliche Kündigungsschreiben. Versäumen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich Ihr Vertrag um die vereinbarte Laufzeit (außer bei Sonderkündigung in der Grundversorgung). Das Kündigungsschreiben muss in Textform versendet werden, dabei sollte Ihr Kündigungswunsch klar zum Ausdruck kommen.
Wann darf ich meinen Stromanbieter kündigen?
Sie brauchen keinen Grund, um Ihren Stromvertrag zu kündigen. Nur, wenn Sie außerordentlich vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen wollen, müssen Sie hierfür einen Grund angeben (z. B. eine Preiserhöhung).
Welche Fristen gelten für die Kündigung eines Stromvertrags?
Für eine fristgerechte Kündigung des Vertrags gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, meist sind das vier bis sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei einem Sonderkündigungsrecht (z. B. wegen einer Strompreiserhöhung) beträgt die Frist in der Regel zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes.
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Stand der Informationen: Januar 2024