Stromanbieter

Insolvenz des Stromanbieters: Was muss ich als Kunde tun?

Alles zu den Folgen einer Stromanbieter-Insolvenz: Was können und müssen Sie tun und wie schützen Sie sich vor finanziellen Verlusten, wenn Ihr Energieversorger insolvent ist?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei einer Insolvenz des Stromanbieters ist die Stromversorgung garantiert. 
  • Meist übernimmt der Grundversorger die (oft teurere) Ersatzversorgung.
  • Sie sollten Dauerauftrag und Einzugsermächtigung widerrufen und ein Guthaben beim Insolvenzverwalter anmelden.
Insolvenz des Stromanbieters: Was tun?

Stromanbieter Insolvenz: Was ist das?

In den vergangenen Jahren kam es (auch angesichts steigender Energiepreise) immer wieder dazu, dass Stromanbieter insolvent, also zahlungsunfähig wurden. In einem solchen Fall gilt: 

  • Trotz Insolvenz des Stromanbieters werden Sie weiter mit Strom versorgt, z. B. durch die Ersatzversorgung des Grundversorgers. 
  • Sie zahlen Ihre Abschläge nicht mehr an den Energielieferanten, sondern an das Konto des Insolvenzverwalters (Einzugsermächtigung und Dauerauftrag beachten). 
  • Ist Ihr Energieversorger insolvent, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht, sondern erst, wenn Ihr Stromversorger die Belieferung auf Dauer nicht fortsetzen kann. 
  • Bei einem Guthaben auf der Schlussrechnung melden Sie dieses Guthaben dem Insolvenzverwalter, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Was bedeutet die Insolvenz eines Energieversorgers für den Kunden?

Bei einer Insolvenz des Stromanbieters ist die durchgängige Belieferung mit Strom gesetzlich garantiert. Kunden, deren Stromanbieter insolvent ist, landen automatisch in der Ersatzversorgung des Grundversorgers, wenn auch zu höheren Energiepreisen. Grundversorger sind die Stromlieferanten, die im Gebiet des Netzbetreibers die meisten Haushalte versorgen. Die Grundversorgung mit Strom durch Ersatzversorgung ist oft teurer als der eigentliche Grundversorgungstarif. Sie dauert höchstens drei Monate.

Was tun, wenn eigener Stromanbieter insolvent?

Was ist zu tun, wenn der eigene Stromanbieter insolvent ist?

Ihr Stromanbieter ist insolvent – was tun? Normalerweise werden Sie über die Insolvenz des Stromanbieters schriftlich vom Versorger selbst bzw. von dessen Insolvenzverwalter informiert, manchmal auch vom Grundversorger, der die Ersatzversorgung im Gebiet des Netzbetreibers übernimmt. Dann gilt es, ein paar Dinge zu regeln und sich ggf. bei der Verbraucherzentrale beraten zu lassen.

Stromanbieter insolvent – was tun: Checkliste.

Ihr Stromanbieter oder Energieversorger ist insolvent – was Sie tun sollten: 

  • Zählerstand notieren
    Fotografieren Sie Ihren Zählerstand und bitten Sie Ihren Stromanbieter bzw. Energieanbieter um eine Schlussrechnung. 
  • Abschlagszahlungen einstellen
    Zahlen Sie keine weiteren Abschläge und leisten Sie auch sonst keine weiteren Zahlungen an Ihren Versorger. Stornieren Sie Daueraufträge und Einzugsermächtigungen Ihres Stromvertrags.
  • Schriftlich kündigen
    Sind Sie unmittelbar oder absehbar von einem Lieferstopp wegen Insolvenz betroffen (Benachrichtigung durch Versorger, Insolvenzverwalter oder Grundversorger), schicken Sie Ihrem Versorger eine schriftliche Kündigung.
  • Guthaben anmelden
    Sie haben durch Ihre Abschläge ein Strom-Guthaben, das Insolvenzverfahren ist eröffnet? Melden Sie Ihr Guthaben schnellstmöglich beim Insolvenzverwalter an.  
  • Post prüfen
    Schauen Sie Ihre Post aufmerksam durch. Sie erhalten meist kurzfristig Post vom Grundversorger, der die Ersatzversorgung übernimmt.
  • Anbieter wechseln
    Sowohl Ersatzversorgung als auch der Grundversorgungstarif sind oft teurer als selbst gewählte Stromtarife auf dem Energiemarkt (ein selbst gewählter Tarif beim Grundversorger kann ebenfalls günstig sein). Wechseln Sie zu einem günstigen Stromanbieter und sichern Sie sich mit Preisgarantien gegen Preiserhöhungen der Energiepreise ab.

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Abschlagszahlungen einfach einstellen?

Dürfen Abschlagszahlungen einfach eingestellt werden?

Die Insolvenz des Stromanbieters allein gibt Ihnen kein Sonderkündigungsrecht, sodass Sie Ihren Stromvertrag zunächst nur unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen können. Für Ihre Abschläge bedeutet das: Liefert Ihr Stromanbieter weiter Strom, obwohl er insolvent ist, müssen Sie weiter die vereinbarten Energiepreise für die Belieferung durch den Stromlieferanten zahlen – nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aber auf das Konto des Insolvenzverwalters. Beim Lieferstopp sind Sie nicht zur Zahlung der Abschläge verpflichtet, wohl aber möglicherweise zur Zahlung für die Ersatzversorgung durch den Grundversorger. Verbraucherzentralen helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter. 

Ergibt sich auf Ihrer Schlussrechnung des Stromlieferanten ein Guthaben, so raten Verbraucherzentralen dazu, dieses gegen noch offene Abschläge zu verrechnen. Für Sie bedeutet das: Sie verringern Ihre künftigen Abschlagszahlungen (z. B. auf das Konto des Insolvenzverwalters) so weit, bis Sie Ihr Guthaben quasi eingespart haben. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass Sie gegenüber Ihrem Stromversorger bzw. dem Insolvenzverwalter erklären, dass Sie Ihr Guthaben gegen die Abschläge aufrechnen. Das tun Sie am besten schriftlich. Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Insolvenzverwalter die Abschläge doch noch einfordert. Einen Versuch ist es aber wert. Bei Zweifeln sollten Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale beraten lassen. 

 

Stromanbieter insolvent: Erhalte ich mein Guthaben?

Erhalte ich mein Guthaben vom Stromanbieter noch?

Sie haben z. B. zu hohe Abschläge geleistet, ein Guthaben beim Strom und das Insolvenzverfahren ist eröffnet? Dann müssen Sie Ihr Strom-Guthaben im Insolvenzverfahren anmelden. Sie können Ihre Forderung gegenüber dem Stromlieferanten also erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anmelden. Hierfür gibt es meist ein Formular beim Insolvenzverwalter. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen gegenüber dem Energielieferanten ist nicht zwingend, bei Nichteinhaltung wird jedoch eine Gebühr fällig. 

Die Forderungen der von einer Insolvenz Ihres Energielieferanten betroffenen Kunden werden vom Insolvenzverwalter in einer Insolvenztabelle gesammelt. Der Verwalter prüft, ob die Forderung berechtigt ist. Ist dies der Fall, erhalten Sie einen Teil Ihres Guthabens zurück. Meist ist das nur ein geringer Teil, oft weniger als fünf Prozent dessen, was Ihnen Ihr Energieanbieter laut Zählerstand auf der Schlussrechnung schuldet. 

Diesen Teil der Forderung gegenüber dem Stromversorger erhalten Sie erst nach Abschluss des Verfahrens zurück. Ein Insolvenzverfahren kann durchaus mehrere Jahre dauern. Ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet, sollten Sie Ihren Stromversorger bzw. Energielieferanten um eine Schlussrechnung bitten und Sie können Ihr Guthaben vielleicht auf diesem Wege erhalten.

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Wie erfahre ich, ob mein Stromanbieter insolvent ist?

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Stromanbieter pleite? Was tun Versorger, um ihre Kunden zu informieren? In der Regel erhalten Sie eine Benachrichtigung direkt von Ihrem Versorger oder dessen Insolvenzverwalter, wenn Ihr Stromanbieter insolvent ist. Wenn Sie in der Ersatzversorgung landen, informiert Sie Ihr Grundversorger darüber. Sie können sich über Verbraucherschutzzentralen sowie über Websites wie www.insolvenzbekanntmachungen.de informieren, wenn Sie Gerüchte über Ihren Stromlieferanten hören und sich informieren möchten.

 

Stromanbieter nach Insolvenz wechseln.

Meist werden Sie bei einer Insolvenz Ihres Stromanbieters vom Grundversorger über die Ersatzversorgung bzw. zum Grundversorgungstarif mit Strom beliefert. Oft ist das teurer als ein von Ihnen gewählter Stromanbieter, z. B. mit einem Ökostromtarif. Mit einem frühzeitigen Stromanbieterwechsel zu günstigeren Energiepreisen können Sie oft Geld sparen und bei einem Stromwechsel zu Ökostrom von ENTEGA sogar das Klima schonen. 

Damit Sie als neuen Stromversorger nicht gleich den nächsten potenziell insolventen Anbieter auf dem Energiemarkt erwischen, sollten Sie beim Anbietervergleich auf ein paar Dinge achten. Dazu gehören neben günstigen Tarifpreisen (Energiepreisen) vor allem gute Kundenbewertungen, faire Vertragsbedingungen und Preisgarantien. Preisgarantien schützen Sie 12 oder 24 Monate vor Preiserhöhungen Ihres Stromlieferanten. Auf Anbieter mit Vorauskasse oder Kaution sollten Sie verzichten, da Sie Ihr Geld bei einer Insolvenz des Stromanbieters oft nicht wiedersehen. 

Entscheiden Sie sich für einen echten Ökostromtarif, schonen Sie das Klima und zahlen meist gar nicht einmal mehr als für herkömmlichen Strom. Ökostrom stammt aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind-, Solar- oder Wasserkraft. Achten Sie beim Vergleich auf Gütesiegel und Zertifikate wie die von ok-power oder des TÜV. Auch Prämien und Fördermittel eines Anbieters können attraktiv sein. 


Vorteile von ENTEGA Ökostrom: 

  • 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien, ok-power-zertifiziert 
  • günstige Tarife und einfacher Wechsel bequem online mit wenigen Klicks
  • zuverlässiger Versorger mit über 700.000 Kunden deutschlandweit 
  • keine Kaution, keine Vorauskasse, faire Bedingungen mit Preisgarantie

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Insolvenz des Stromanbieters: Häufig gestellte Fragen.

Was passiert bei der Insolvenz des Stromanbieters?

In manchen Fällen beliefert Ihr Anbieter Sie weiter, auch wenn er insolvent ist. In den meisten Fällen stellt er die Belieferung ein und Sie werden von Ihrem Grundversorger im Rahmen der oft teureren Ersatzversorgung beliefert.

Was können Sie bei der Insolvenz des Energieversorgers tun?

Sie sollten zunächst Ihren Dauerauftrag für die Abschläge stornieren bzw. Ihre Einzugsermächtigung für Abschlagszahlungen etc. widerrufen. Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, müssen Sie ein Guthaben auf der Schlussrechnung umgehend dem Insolvenzverwalter melden.

Kann ich meinen Anbieter sofort wechseln?

Stellt Ihr alter Stromanbieter die Belieferung ein, weil er insolvent ist, können Sie zu einem neuen Anbieter wechseln. Sicherheitshalber sollten Sie dem alten Anbieter schriftlich im Rahmen der Kündigungsfrist kündigen.

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Stand der Informationen: Januar 2024