Stromanbieter

Stromanbieter: Anmeldung, Wechsel, Endabrechnung.

Hilfreiche Infos zu allen Stromanbieter-Fragen: von Anbieterwechsel bis zu Fristen.

Strom beim Stromanbieter anmelden.

Worauf ist beim Stromanbieter zu achten, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen? Bei wem, wie und mit welchen Fristen können Sie Ihren Strom anmelden? Zuerst: Als Mieter sind Sie für die Anmeldung zuständig. Damit die Belieferung zum Einzug klappt, sollten Sie Ihren Strom bis zu 6 Wochen vorher beim Versorger Ihrer Wahl anmelden. Damit alles reibungslos abläuft, haben wir für Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung fürs Stromanmelden bei Umzug zusammengestellt. 

Besonders wichtig: Strom anmelden für die erste eigene Wohnung. Wer seinen Strom beim ersten Umzug nicht bei einem Anbieter seiner Wahl anmeldet, landet in der oft teureren Grundversorgung. Doch worauf achten beim Stromanbieter? Hier zählt nicht nur der günstige Tarif, auch Kundenbewertungen, klimaschonender Ökostrom und Preisgarantien von 12 oder 24 Monaten sind wichtig.

Stromanbieter wechseln: Auf was muss ich achten?

Wenn Sie einen günstigeren Stromanbieter finden, worauf achten Sie dann bestenfalls, wenn Sie wechseln wollen? Ein Wechsel ist in der Regel zum Ende der mit dem alten Anbieter vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Dabei sind die Kündigungsfrist und die Schriftform einzuhalten. In der Regel übernimmt Ihr neuer Versorger die frist- und formgerechte Kündigung für Sie. 

Als Angaben für den Wechsel genügen Postleitzahl, geschätzter Jahresverbrauch, Anschrift, Zählerstand und -nummer. Ihre durchgängige Stromversorgung ist sichergestellt, da der Wechsel ein rein formaler Akt ist. Vom alten Anbieter erhalten Sie eine Schlussrechnung, die Sie genau prüfen sollten. Hier finden Sie weitere Tipps, wenn Sie den Stromanbieter wechseln oder zu ENTEGA als Ökostromanbieter wechseln möchten. Als ENTEGA-Kunden nutzen Sie einfach unseren komfortablen Umzugsservice

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Stromanbieter kündigen: Daran sollten Sie denken.

Sie wollen Ihren Stromtarif kündigen, weil Sie noch in der Grundversorgung sind, einen günstigeren Anbieter gefunden haben oder zu klimaschonendem Ökostrom wechseln wollen? Dann können Sie in der Regel jederzeit zum Ende der Vertragslaufzeit und vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigen. Laufzeit und Frist finden Sie in Ihrem Stromvertrag. 

In der Grundversorgung beträgt die Frist zwei Wochen (außer bei einem Sondervertrag mit dem Grundversorger). In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen: egal, ob per Post, E-Mail oder Fax. Hier sagen wir Ihnen, welche Angaben dabei wichtig sind, und geben weitere Tipps, wenn Sie den Stromanbieter kündigen möchten, passend zu jeder Situation: von Grundversorgung bis Umzug. 

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Kündigungsfristen bei Stromanbietern.

Wenn Sie Ihren Stromtarif kündigen wollen, müssen Sie sich an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist halten. Diese finden Sie in  Ihren Vertragsunterlagen. Meist liegt sie zwischen vier und sechs Wochen. In manchen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit evtl. kürzeren Fristen, z. B. bei Preiserhöhung oder Umzug. Hier finden Sie unsere Infos rund um Stromanbieter-Kündigungsfristen.

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Endabrechnung des Stromanbieters prüfen.

Bei einem Anbieterwechsel erhalten Sie von Ihrem bisherigen Versorger eine Endabrechnung. Diese Schlussrechnung muss Ihr Stromanbieter Ihnen innerhalb von sechs Wochen zuschicken, und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie gekündigt haben. Sie sollte verständlich und übersichtlich sein, sodass Sie Ihren Verbrauch, den Zählerstand, Ihre Abschlagszahlungen sowie alle für die Abrechnung relevanten Faktoren nachvollziehen können. 

Ergibt sich für Sie ein Guthaben, erhalten Sie dieses innerhalb von zwei Wochen ausbezahlt. Waren Ihre Abschläge zu niedrig, werden Sie zur Nachzahlung aufgefordert. Prüfen Sie also unbedingt die korrekte Abrechnung, z. B. mithilfe Ihres Stromzählers. Tipps dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Stromanbieter-Endabrechnung.

Stromanbieter kündigt – was ist jetzt zu tun?

„Kündigung durch den Stromanbieter – auf was muss ich achten?“ Die Frage stellt sich, wenn Ihr Anbieter Ihnen kündigt, z. B. wegen Insolvenz, oder weil Sie Ihre Stromrechnung längere Zeit nicht bezahlt haben. Ohne Strom stehen Sie deswegen nicht da, weil die (meist teurere) Ersatzversorgung Ihres Grundversorgers einspringt. Dennoch sollten Sie schnell handeln – hier lesen Sie unsere Empfehlungen, wenn Ihr Stromanbieter kündigt.

Mein Stromanbieter ist insolvent – was nun?

Leider gar nicht selten: eine Insolvenz des Stromanbieters. Worauf Sie achten sollten, wenn dieser Fall eintritt, ist: Einzugsermächtigung und Dauerauftrag kündigen. Außerdem sollten Sie ein Guthaben beim Insolvenzverwalter anmelden. Schließlich sollten Sie sich um einen günstigen Versorger kümmern, denn bei einer Stromanbieter-Insolvenz landen Sie in der oft teureren Ersatzversorgung des Versorgers, der auch für Ihre Grundversorgung zuständig ist.

Stronanbieter und Netzbetreiber: Unterschiede.

Während Ihr Stromanbieter Sie mit Strom versorgt, ist Ihr Netzbetreiber für den Betrieb des Stromnetzes zuständig. Sie finden den Namen des Unternehmens auf Ihrer Stromrechnung. Im Grunde macht es für Sie keinen großen Unterschied, wer Ihr Netzbetreiber ist – zumal Sie ihn sich im Gegensatz zum Versorger nicht aussuchen können. Wissenswertes dazu lesen Sie unter Netzbetreiber: Was ist der Unterschied zum Stromanbieter?


In unserem Strom-Ratgeber finden Sie weitere Infos rund um alle Themen.

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Stand der Informationen: April 2024