Zuhause Flat
Hilfe zur ENTEGA Zuhause Flat.
Hilfe zur Bestellung, zu Ablauf, Kündigung und Ausgleichszahlung.
Ablauf und Einrichtung des Routers.
Wie geht es nach der Bestellung Ihres Strom-Internet-und-Telefon-Vertrags weiter? Was müssen Sie tun? Ab wann können Sie Ihre ENTEGA Zuhause Flat nutzen? Hier erfahren Sie es.
ENTEGA Zuhause Flat in 4 Minuten erklärt.
Und jetzt?
Wie geht es nach meiner Bestellung weiter?
Nachdem Sie auf „Bestellen“ geklickt haben, geht es mit Ihrer Strom-, Internet- und Telefon-Flat wie folgt weiter:
- Bei einigen Anbietern wird ein Formular benötigt. In diesem Fall erhalten Sie von uns ein Formular zur Übertragung Ihres Internet- und Telefonanschlusses vom bisherigen Anbieter. Das schicken Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zurück und wir beantragen Ihren Wechsel zu uns.
- Wir schauen noch mal auf Ihren Vorjahresverbrauch beim Strom, damit das von Ihnen ausgewählte Paket zu Ihrer Flatrate passt.
- Passt alles, starten wir den Wechsel zu uns. Wir kündigen Ihre alten Verträge für Sie.
- Wir kümmern uns um den Wechsel Ihres Internet- und Telefonanschlusses zu uns. Sollten Sie noch länger an Ihre alten Verträge gebunden sein, erhalten Sie eine Ausgleichszahlung von uns.
- Sie erhalten ein Begrüßungsschreiben von uns, sobald der Wechsel erfolgt ist. Darin finden Sie die Vertragsdetails und den Versorgungsbeginn Ihrer neuen Strom-, Internet- und Telefon-Kombi.
- Unsere Lieferung beginnt mit dem Ende des alten Vertrags, der zuerst ausläuft. Beispiel: Läuft erst Ihr Vertrag für Internet und Telefon aus, beginnt Ihre Zuhause Flat mit der Internet- und Telefon-Flatrate von ENTEGA zum Ende Ihres bisherigen Vertrags für Internet und Telefon.
- Die Belieferung mit der zweiten Leistung Ihres Pakets beginnt, wenn auch dafür Ihr alter Vertrag ausläuft.
- Ab dem ersten Lieferbeginn erhalten Sie eine monatliche Rechnung über den gesamten Paketpreis. Das gilt auch dann, wenn Sie erst nur eine Leistung (z. B. nur Internet und Telefon, aber keinen Strom) nutzen können.
- Sie bezahlen in keinem Fall doppelt für Internet, Telefon oder Strom. Darum erhalten Sie von uns eine monatliche Ausgleichszahlung für die Leistungen, die Sie noch von Ihrem alten Anbieter beziehen, z. B. für die monatlichen Stromkosten. Die Höhe der Ausgleichszahlung erfahren Sie im Begrüßungsschreiben.
So richten Sie Ihren Router ein (Beispiel ENTEGA Zuhause Flat 400).
Variante 1: Sie nutzen bereits einen Internet- und Telefonanschluss von ENTEGA.
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Variante 2: Sie nutzen noch keinen Internet- und Telefonanschluss von ENTEGA.
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Fragen zur Flat.
Kann jeder die Strom-, Internet- und Telefon-Flat bestellen und wie wähle ich das richtige Strompaket für meinen Verbrauch aus?
Antworten zur Flat.
Wer kann die ENTEGA Zuhause Flat bestellen?
Unsere Flatrate für Internet, Telefon und Ökostrom kann jeder Privatkunde bestellen, solange er in unserem Versorgungsgebiet wohnt. Das umfasst Darmstadt, Mainz, Süd- und Rheinhessen. Ausgeschlossen sind Haushalte mit Heizstromzählern, Gemeinschaftszählern, Wärmepumpen sowie Haushalte, die ihr Elektroauto mit Haushaltsstrom laden. Auch Haushalte mit einem Stromverbrauch von über 7.000 kWh pro Jahr können keine 3-in-1-Flat abschließen, ebenso wenig Gewerbe- und Geschäftskunden.
Kann es passieren, dass ich nicht wechseln kann?
Ein Wechsel ist nicht möglich, wenn
- Sie außerhalb unseres Versorgungsgebiets wohnen (unser Versorgungsgebiet umfasst Darmstadt, Mainz, Süd- und Rheinhessen),
- die Laufzeit Ihres alten Stromvertrags noch länger als 12 Monate und/oder die Laufzeit Ihres alten Internet- und Telefonvertrags länger als 24 Monate ist,
- die Prüfung Ihrer Bonität negativ ausfällt,
- an Ihrem Standort keine Kapazitäten für Telekommunikationsleitungen frei sind,
- die Prüfung Ihres Stromverbrauchs aus dem Vorjahr zeigt, dass Ihr Bedarf an Energie höher ist als die Verbrauchsgrenze Ihres Pakets und Sie einem Upgrade in ein größeres Paket nicht zustimmen.
Welche Paketgröße ist die richtige für mich?
Wählen Sie die zu Ihrem Jahresverbrauch passende Paketgröße (XS, S, M, L oder XL). Achten Sie dabei auf die Obergrenze des jeweiligen Pakets:
Paket XS – 1.300 kWh/Jahr
Paket S – 2.400 kWh/Jahr
Paket M – 3.550 kWh/Jahr
Paket L – 4.950 kWh/Jahr
Paket XL -–7.000 kWh/Jahr
Wählen Sie das Paket aus, dessen obere Verbrauchsgrenze Ihren Bedarf an Strom abdeckt.
Was ist, wenn sich mein Verbrauch stark verändert?
Verbrauchen Sie weniger Strom und Ihr Bedarf liegt damit unter der Verbrauchsgrenze eines kleineren Pakets, können Sie nach dem ersten Jahr in das kleinere Paket wechseln.
Erhöht sich Ihr Stromverbrauch und liegt damit über der Verbrauchsgrenze Ihres Pakets, bieten wir Ihnen nach dem ersten Jahr das passende Paket an. Überschreiten Sie die Grenze von 7.000 kWh pro Jahr, machen wir Ihnen ein Angebot für einen alternativen Tarif.
Wie passen Flatrate-Strom und Nachhaltigkeit zusammen?
Zum einen machen wir Ökostrom für unsere Kunden mit unserer Flatrate für Festnetz, Internet und Ökostrom attraktiver, weil Sie günstige Preise und finanzielle Sicherheit durch die Flat erhalten.
Zum anderen ermuntern wir weiterhin zum Stromsparen: Jedes Paket hat eine Obergrenze beim Verbrauch. Stromsparen hilft also auch hier beim Geldsparen. Wie immer gilt: Der klimaschonendste Strom ist der, der nicht verbraucht wird.
Kündigung und Wechsel.
Wann wechsle ich in meine neue Flat und was passiert, wenn meine alten Verträge unterschiedliche Laufzeiten haben?
Fragen zum Wechsel.
Was ist, wenn meine alten Verträge nicht gleichzeitig auslaufen?
Normalerweise laufen Verträge über Internet und Telefon sowie über Strom zu verschiedenen Zeiten aus, z. B. die Flat für DSL-Telefonie beim Telekommunikationsanbieter und der Stromvertrag beim Energieversorger. Darum beginnt die Lieferung Ihrer ENTEGA Zuhause Flat mit dem Ende des alten Vertrags, der zuerst ausläuft – und zwar mit der Leistung aus diesem Vertrag. Die zweite Leistung erhalten Sie, sobald auch dafür Ihr alter Vertrag ausgelaufen ist.
Eine monatliche Rechnung über den gesamten Paketpreis bekommen Sie ab dem ersten Lieferbeginn. Da Sie aber zu diesem Zeitpunkt erst eine Leistung der ENTEGA Zuhause Flat nutzen können – Strom-Flatrate oder Internet- und Telefon-Flatrate – erhalten Sie von uns eine Ausgleichszahlung:
- 35 € für jeden Monat, den Ihr alter Vertrag für Internet und Telefon noch läuft, während bereits die Lieferung Ihrer ENTEGA-Flatrate begonnen hat.
- 35 € bei Paketstufe XS, 50 € bei Paketstufe S, 75 € bei Paketstufe M, 105 € bei Paketstufe L, 145 € bei Paketstufe XL sowie 195 € bei Paketstufe XXL für jeden Monat, den Ihr alter Stromvertrag noch läuft, während bereits die Lieferung Ihrer ENTEGA Zuhause Flat begonnen hat.
Was muss ich beim Formular für den Internet- und Telefon-Wechsel beachten?
Damit der Wechsel Ihres Anschlusses zu unserer Strom-, Internet- und Telefon-Flat reibungslos abläuft, muss das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Das gilt auch, wenn Sie selbst kündigen, und auch dann, wenn Sie Ihre Rufnummer nicht mitnehmen möchten. Wir brauchen dazu folgende Angaben:
- Ihre alte Rufnummer,
- den Namen von Anschluss- und Vertragsinhaber,
- die Anschrift des Anschlusses.
Ganz wichtig ist, dass Ihre Angaben mit den Daten Ihres alten Vertrags genau übereinstimmen.
Wann bekomme ich eine Ausgleichszahlung und wie hoch ist die?
Sie erhalten eine monatliche Gutschrift auf die Rechnung.
- Läuft Ihr alter Vertrag für Internet und Telefon weiter, während bereits die Lieferung Ihrer ENTEGA-Flatrate begonnen hat, erhalten Sie für jeden Monat, den Ihr bisheriger Vertrag noch läuft, 35 €.
- Läuft Ihr alter Versorgungsvertrag für Strom noch weiter, während bereits die Lieferung Ihrer ENTEGA Zuhause Flat begonnen hat, erstatten wir Ihnen für jeden Monat der restlichen Laufzeit Ihres alten Stromvertrags 35 € bei Paketstufe XS, 50 € bei Paketstufe S, 75 € bei Paketstufe M, 105 € bei Paketstufe L, 145 € bei Paketstufe XL sowie 195 € bei Paketstufe XXL.