Energiemarkt aktuell

Die aktuelle Situation
am Energiemarkt.

Was unsere Kundinnen und Kunden jetzt wissen müssen.

Energiepreisbremsen (Strom und Gas)

Allgemeines

Werden die Energiepreisbremsen bis zum 31. März 2024 verlängert und die Umsatzsteuer bei Gas vorzeitig erhöht?

Die Preisbremsen werden aufgrund des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts nicht bis Ende März 2024 verlängert. Damit enden die Energiepreisbremsen zum 31. Dezember 2023.

Die Bundesregierung hat die geplante vorzeitige Erhöhung der Umsatzsteuer bei Gas zum 1. März 2024 zurückgenommen. Daher erhöht sich die Umsatzsteuer bei Gas erst zum 1. April 2024 auf 19 Prozent. Für unsere Kundinnen und Kunden besteht kein Handlungsbedarf.

Werden die Entlastungen für Januar und Februar 2023 in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt?

Die rückwirkende Entlastung für die Monate Januar und Februar 2023 wird erstmalig in den Verbrauchsabrechnungen ab März 2023 berücksichtigt.

Falls Sie im Januar oder Februar 2023 eine Verbrauchsabrechnung erhalten haben, sind die Entlastungsbeträge dort nicht einberechnet. Dies erfolgt mit der nächsten Verbrauchsabrechnung. Der Gesetzgeber hat dies explizit so vorgesehen, um nachträgliche Rechnungskorrekturen für Januar und Februar zu vermeiden.

Welche Auswirkungen haben Preisanpassungen oder Tarifwechsel auf die Preisbremsen?

Liegt der Arbeitspreis oberhalb der gesetzlichen Preisdeckel, finden die Energiepreisbremsen Anwendung. Falls der Arbeitspreis unterhalb des Preisdeckels liegt, wird der in Ihrem Tarif (günstigere) Preis berücksichtigt und abgerechnet.

Ich bin neu in meine Wohnung eingezogen. Auf welcher Grundlage wird meine Entlastung berechnet?

Grundlage für die Berechnung ist immer der prognostizierte Jahresverbrauch des Netzbetreibers für die jeweilige Verbrauchsstelle. Bei einem Umzug nehmen Sie daher das Entlastungskontingent der alten Verbrauchsstelle nicht mit. Für Ihre neue Wohnung findet ein neues Entlastungskontingent Anwendung.

Für die Entlastung spielt Ihr tatsächlicher Energieverbrauch ebenfalls keine Rolle – auch wenn die neue Wohnung zum Beispiel größer und dadurch verbrauchsintensiver ist.

Ich bin zu einem anderen Lieferanten gewechselt. Wie erhalte ich meine Entlastung für Januar und Februar 2023?

Für die rückwirkende Entlastung der Monate Januar und Februar ist der Lieferant zuständig, bei dem Sie zum Stichtag 1. März 2023 in Belieferung sind. Falls Sie zu diesem Zeitpunkt von ENTEGA beliefert werden, kümmert sich ENTEGA um die Entlastung. In allen anderen Fällen erhalten Sie die rückwirkende Entlastung von Ihrem neuen Lieferanten.

Wie werden Mieter bei der Preisbremse berücksichtigt?

Mieterinnen und Mieter haben häufig keinen eigenen Vertrag mit dem Gasversorger. Kunden der Energieversorger sind dann die Vermieter. In diesem Fall läuft die Entlastung über den Vermieter. Die Entlastungen werden im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Sie als Mieter weitergegeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen daher keine weiteren Auskünfte geben können.

Wie setzt ENTEGA die gesetzlichen Informationspflichten bei den Preisbremsen auf der Internetseite um?

Die vom Gesetzgeber geforderten Informationen zu den Energiepreisbremsen haben wir nachfolgend übersichtlich für Sie zusammengestellt.

Durch Energieeinsparungen können Kosten gespart werden. Wenn Sie beispielsweise die Temperatur in Ihrer Wohnung um 1° Celsius senken, können Sie etwa 6% Energie einsparen. Wir haben einige Tipps zum Energiesparen hier für Sie zusammengestellt. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, Sie zu informieren, dass ein Tarifwechsel sinnvoll sein kann. Sprechen Sie uns gerne an.

Die im Rahmen Gaspreisbremse gewährten Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.

Details zur Gas- und Strompreisbremse

Wie funktioniert die Gaspreisbremse und bei welcher Höhe wird der Gaspreis gedeckelt?

Die Gaspreise werden für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs bei 12 Cent/kWh (brutto) gedeckelt. Der übrige Verbrauch wird mit dem vereinbarten Preis Ihres aktuellen Tarifs abgerechnet. Der prognostizierte Jahresverbrauch ergibt sich aus den historischen Verbrauchswerten der Verbrauchsstelle oder den Meldungen des zuständigen Netzbetreibers.

ENTEGA hat auf die Vorgaben zur Umsetzung der Preisbremse keinen Einfluss. Die Preisbremse gilt einheitlich für alle Energieversorger. Für unsere Kundinnen und Kunden besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Wie funktioniert die Strompreisbremse bei einem Jahresverbrauch von bis zu 30.000 kWh? Bei welcher Höhe wird der Strompreis gedeckelt?

Für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs werden die Strompreise bei 40 Cent/kWh (brutto) begrenzt. Für den darüber hinaus gehenden Verbrauch gilt der vertraglich vereinbarte Preis Ihres aktuellen Tarifs. Der prognostizierte Jahresverbrauch ergibt sich aus den Meldungen des zuständigen Netzbetreibers. Er ist von ENTEGA nicht beeinflussbar. Diese Regelung gilt bei einem Jahresverbrauch bis zu 30.000 kWh einheitlich für alle Energieversorger.

ENTEGA hat auf die Vorgaben zur Umsetzung der Preisbremse keinen Einfluss. Für unsere Kundinnen und Kunden besteht derzeit kein Handlungsbedarf.

Beachten Sie bitte: Für Kundinnen und Kunden mit einem HT/NT-Tarif und einem Jahresstromverbrauch bis zu 30.000 kWh gilt ab dem 1. August 2023 ein abweichender Preisdeckel (Referenzpreis). Er errechnet sich anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen und gilt nicht rückwirkend.

Die Bundesregierung hat die Preisbremsengesetze geändert. Wie errechnet sich der neue Referenzpreis für HT/NT-Tarife ab 1. August 2023?

Für Kundinnen und Kunden mit einem HT/NT-Tarif und einem Jahresstromverbrauch bis zu 30.000 kWh gilt ab dem 1. August 2023 ein neuer Referenzpreis (Preisdeckel). Der Referenzpreis errechnet sich anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen. Für die Tarifstufe HT (Hochtarif) sind 40 ct/kWh (brutto) und für die Tarifstufe NT (Niedertarif) sind 28 ct/kWh (brutto) zu berücksichtigen. Wenn beispielsweise die Tarifstufe HT für 16 Stunden und die Tarifstufe NT für 8 Stunden gilt, ergibt sich ein Referenzpreis von 36 ct/kWh (brutto) (= 40 ct/kWh x 16h/24h + 28 ct/kWh x 8h/24h).

Keine Anwendung findet der neue Referenzpreis auf Verbrauchsstellen mit einem Doppeltarifzähler ohne HT/NT-Tarif. Auch für Kundinnen und Kunden mit einem Heizstromtarif und einem Eintarifzähler ändert sich der Preisdeckel nicht.

Wie funktioniert die Strompreisbremse bei einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh?

In diesem Fall liegt der Strompreisdeckel (Referenzpreis) für 70 % der Jahresverbrauchsprognose bei 13 ct/kWh (netto) bezogen auf die Energiekosten. Die sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteile und Netzentgelte sind von dem Preisdeckel ausgenommen. Für den übrigen Verbrauch zahlen Sie den mit ENTEGA vertraglich vereinbarten Preis. Im Rahmen der Verbrauchsabrechnung werden die Energiekosten in Ihrem Tarif berechnet und zur Ermittlung des Entlastungsbetrages herangezogen. Der prognostizierte Jahresverbrauch ergibt sich aus den Meldungen des zuständigen Netzbetreibers. Er ist von ENTEGA nicht beeinflussbar.

Wie ermittelt sich der prognostizierte Jahresverbrauch? Warum wird mein tatsächlicher Verbrauch nicht herangezogen?

Die Preisbremsengesetze geben verbindlich vor, dass für die Berechnung der Entlastung ausschließlich der prognostizierte Jahresverbrauch zugrunde zu legen ist. Der tatsächliche Energieverbrauch spielt hierfür keine Rolle. Bei Strom ergibt sich der prognostizierte Jahresverbrauch aus der Meldung des zuständigen Netzbetreibers. Davon abweichend ist bei Erdgas die Jahresverbrauchsprognose des Lieferanten mit Stand September 2022 maßgeblich. Soweit dem Lieferanten keine Prognose bekannt ist, wird die Meldung des zuständigen Netzbetreibers angesetzt. Bei der Erstellung der Verbrauchsprognose werden in der Regel Vorjahresverbräuche berücksichtigt und eine Bereinigung um äußere Einflüsse (z. B. Temperatur) durchgeführt.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben darf der tatsächliche Verbrauch bei der Ermittlung der Entlastung nicht berücksichtigt werden.

Beachten Sie bitte, dass ENTEGA keinen Einfluss auf die Vorgaben zur Umsetzung der Preisbremsen hat.

Was sind Referenzpreis, Entlastungskontingent und Entlastungsbetrag?

Der Referenzpreis ist gesetzlich vorgegeben und meint den Preisdeckel. Bei Gas beträgt der Referenzpreis 12 ct/kWh (brutto) und bei Strom bis zu einem Jahresverbrauch von 30.000 kWh 40 ct/kWh (brutto).

Das Entlastungskontingent entspricht bei den vorgenannten Referenzpreisen 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Der Staat übernimmt für das so ermittelte Entlastungskontingent die Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Preis in Ihrem Tarif und dem Referenzpreis (Preisdeckel). Der auf dieser Grundlage berechnete Entlastungsbetrag wird in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

Beachten Sie bitte: Für Kundinnen und Kunden mit einem HT/NT-Tarif und einem Jahresstromverbrauch bis zu 30.000 kWh gilt ab dem 1. August 2023 ein abweichender Preisdeckel (Referenzpreis). Er errechnet sich anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen und gilt nicht rückwirkend.

 

Wie wird die Strompreisbremse bei der ENTEGA Zuhause Flat umgesetzt?

Für die Dauer der Preisbremse reduziert sich Ihr zu zahlender Paketpreis. Die Entlastungen werden in Ihren Monatsrechnungen gutgeschrieben. Die Entlastung wird für 80 % des Stromanteils, welcher der Kalkulation Ihres Paketpreises zugrunde liegt, gewährt. Das Strompreisbremsengesetz sieht die Berücksichtigung des tatsächlichen Verbrauchs nicht vor. Er spielt daher für die Entlastung keine Rolle.

ENTEGA hat auf die Vorgaben zur Umsetzung der Preisbremsen keinen Einfluss.

Frag Ella.

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