KFZ-Steuer fürs Elektroauto? Geschenkt!
Sind Elektroautos von der Steuer befreit?
- E-Autos sind klimafreundlich, preiswert im Betrieb und auch steuerlich günstig.
- Wer bis 2030 ein Elektroauto kauft, zahlt 10 Jahre lang keine Kfz-Steuer.
- Nach Ablauf der 10 steuerfreien Jahre zahlen Halter nur 50 % Steuer.
- Arbeitnehmer, die ihren elektrischen Firmenwagen privat fahren, müssen monatlich nur 0,5 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.
Inhalt dieser Seite:
- 10 Jahre lang keine Kfz Steuer für Elektroautos
- Steuersatz für Elektroautos
- Elektroauto-Steuer nach Gewicht berechnen
- Umrüsten und steuerlich profitieren
- Steuerliche Regelung bei gebrauchten E-Autos
- Steuerliche Regelung für Hybridautos
- Steuerliche Regelung für E-Dienstwagen
- Weitere Förderungen für Elektroautos
- Infos zu den Betriebskosten eines E-Autos
- Fragen und Antworten
GESCHENKE ZUR FÖRDERUNG NACHHALTIGER MOBILITÄT.
Kein Verbrauch von Brennstoffen, keine schädlichen Emissionen, dafür Umweltprämie, Fördermittel und günstige Lademöglichkeiten: Elektroautos können schon heute mit vielen Vorteilen punkten. Einer davon: Steuervergünstigungen. Ob privat oder als Dienstwagen – die Bundesregierung fördert Elektrofahrzeuge zusätzlich zur Kaufprämie mit einer Steuerersparnis bis hin zur Steuerbefreiung, um die Elektromobilität in Deutschland und die Nutzung alternativer Energiequellen voranzubringen. Wir haben das Steuergeschenk zur „Kfz-Steuer Elektroauto“ in diesem Ratgeber für Sie ausgepackt.
AUF JAHRE VON DER STEUER BEFREIT.
Elektroautos genießen Steuervorteile. Genau genommen sind sie zwar von der Kfz-Steuer nicht befreit. Doch gilt für E-Autos ein steuerfreier Zeitraum, in dem man als Halter keine Steuer zahlen muss. Man könnte sagen: eine Steuerbefreiung auf Zeit. Das ist das erste Geschenk, das man als Fahrer eines Stromers gerne mitnimmt. Wie groß es ausfällt, ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) geregelt und richtet sich nach dem Zulassungsdatum.
DAS STEUERFREI-GESCHENK – IN L ODER XL.
Um die Elektromobilität voranzubringen, hat der Staat sein Geschenk von Größe L auf XL vergrößert. Zunächst waren Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 17. Mai 2011 fünf Jahre von der Kfz-Steuer für Elektroautos befreit. Inzwischen müssen Halter für Stromer, die nach dem 18. Mai 2011 zugelassen wurden, 10 Jahre keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Das Ende der Frist, bis zu der man dieses XL-Geschenk mittels E-Auto Zulassung annehmen konnte, wurde eigentlich auf den 31. Dezember 2020 datiert. Mittlerweile wurde die Regelung um 10 Jahre verlängert – die Frist endet erst am 31. Dezember 2030.
STEUERSATZ FÜR ELEKTROAUTOS? AUCH EIN GESCHENK!
Neben der Steuerbefreiung von derzeit 10 Jahren erhalten wir vom Staat noch ein weiteres Geschenk in Sachen Kfz-Steuer Elektroauto – als Steuervorteile gegenüber herkömmlichen Autos wie Benziner oder Diesel, in Form eines Nachlasses. Auch nach Ablauf der steuerfreien Zeit sind Fahrer dank der Kfz-Steuer für Elektroautos nämlich billiger unterwegs. Sie zahlen nur 50 % vom üblichen Steuersatz der Kfz-Steuer.
KFZ-Steuer für Elektroautos im Vergleich zu Autos mit Verbrennungsmotor.
Die Zauberformel, die bei der Kfz-Steuer fürs Elektroauto im Vergleich zur Steuer für ein Verbrennerfahrzeug (oder ein Hybrid) angewandt wird, lautet salopp gesagt: „Zehn Jahre nix, dann nur die Hälfte.“ Damit haben reine Elektrofahrzeuge einen klaren steuerlichen Vorteil.
Elektroauto | Hybrid | Verbrenner | |
Steuerbefreiung bei Erstzulassung vor dem 31. Dez. 2030 | 10 Jahre | keine Befreiung | keine Befreiung |
Vergünstigter Steuersatz nach Ende der Steuerbefreiung | 50 % | keine Vergünstigung | keine Vergünstigung |
ELEKTROAUTO-STEUER BERECHNEN: DAS GEWICHT ENTSCHEIDET.
Wer wissen will, wie groß dieses zweite Steuergeschenk konkret ausfällt, muss nachschauen, wie schwer sein E-Auto ist. Wie preiswert die vergünstigte Kfz-Steuer fürs Elektroauto ausfällt, hängt nämlich einzig und allein vom Gewicht des Stromers ab. Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht. Das zulässige Gesamtgewicht (manchmal ist umgangssprachlich auch von Gesamtmasse die Rede) ist das Gewicht, das ein Auto einschließlich Personen und der gesamten weiteren Beladung maximal wiegen darf. Sie finden es im Fahrzeugschein („Zulassungsbescheinigung Teil 1“) unter Punkt F.1.
ELEKTROAUTO-STEUER UNTER 3.500 KILOGRAMM.
Fahren Sie einen Stromer, gibt es die eine Hälfte der Kfz-Steuer für herkömmliche Nutzfahrzeuge geschenkt. Nur die andere Hälfte müssen Sie zahlen. Die jährlich zu zahlende Kfz-Steuer steigt hierbei mit jeden weiteren angefangenen 200-Kilo-Gewicht an. Dabei wird die Summe jeweils gerundet.
Außerdem ist zu beachten: Die Sätze sind gestaffelt. Das heißt, für die ersten 2.000 Kilogramm fallen pro 200 Kilogramm 5,625 Euro Steuersatz an, für die weiteren Kilogramm zwischen 2.000 und 3.000 Kilogramm pro 200 Kilogramm 6,01 Euro, von 3.000 bis 3.500 Kilogramm für jede weiteren 200 Kilogramm je 6,39 Euro.
PRO 200 KILOGRAMM GIBT’S RUND SECHS EURO GESCHENKT.
BEISPIELRECHNUNG FÜR EINEN STROMER MIT 3.000 KILOGRAMM.
Rechnen wir beispielhaft die KFZ-Steuer für ein Elektroauto durch, das ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 3.000 Kilogramm hat. Da sich der Steuersatz pro 200 Kilogramm summiert und zusätzlich gestaffelt ist, teilen wir das Gesamtgewicht zunächst entsprechend auf:
2.000 : 200 = 10 Einheiten für die ersten 2.000 Kilogramm.
1.000 : 200 = 5 Einheiten für die weiteren Kilogramm von 2.000 bis 3.000 Kilogramm.
Multipliziert mit den jeweiligen Staffelsteuersätzen ergibt das:
10 x 5,625 = 56,25 Euro, gerundet 56 Euro.
5 x 6,01 = 30,05 Euro, gerundet 30 Euro.
Macht zusammen also 86 Euro Kfz-Steuer jährlich – und damit gleichzeitig 86 Euro Steuervorteil gegenüber einem Verbrenner pro Jahr.
ELEKTROAUTO: KFZ-STEUER FÜR AUTOS ÜBER 3.500 KILOGRAMM.
Bei Elektroautos mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 Kilogramm gilt das Gleiche wie bei Stromern, die weniger wiegen: Man nimmt die jeweiligen Steuersätze für Nutzfahrzeuge als Basis und teilt sie durch zwei. Denn egal, wie schwer ein Stromer ist: Die Abgaben sind immer nur halb so hoch wie bei herkömmlichen Nutzfahrzeugen. Weil E-Autos emissionsfrei fahren, legt man beim Vergleich die entsprechend günstigste Emissionsklasse zugrunde.
UMRÜSTEN UND PROFITIEREN.
Sie haben einen Verbrennungsmotor, wollen aber nachträglich auf einen elektronischen Antrieb umrüsten? Auch dann ist die Steuervergünstigung für E-Autos ein Thema. Wer sein Auto nach dem 18. Mai 2016 bereits umgerüstet hat oder noch umrüstet, spart ebenfalls deutlich. Ab dem Tag der Umrüstung gibt’s für umgerüstete Elektroautos Kfz-Steuerfreiheit – ganze 10 Jahre, mit 50 % Nachlass im Anschluss wie bei normalen Elektroautos. Ob das umgerüstete Fahrzeug alle Voraussetzungen eines Stromers erfüllt, wird von der Zulassungsbehörde überprüft.
STEUERBEFREIUNG FÜR GEBRAUCHTE E-AUTOS.
Wer sich mit einem gebrauchten E-Auto beschenkt, macht alles richtig. Denn auch Elektroauto-Gebrauchtwagen sparen Kfz-Steuer. Entscheidend ist dabei das Alter des E-Autos – bzw. dessen Erstzulassung. Die Steuerbefreiung für 10 Jahre gilt demnach ab Tag 1 der Zulassung, unabhängig davon, wie viele Halter der Wagen davor hatte. Sobald diese 10 Jahre verstrichen sind, beträgt die Kfz-Steuer fürs Elektroauto 50 % des normalen Steuersatzes. Genau wie bei neu angeschafften Elektroautos.
GELTEN STEUERVORTEILE FÜR HYBRIDE?
Zur Verlängerung der Elektroauto-Reichweite sind Hybridfahrzeuge und E-Autos mit Verbrennungsmotor als Variante reiner Elektrofahrzeuge beliebt. Damit stellt sich die Frage, ob Sie wie beim Elektroauto von Steuervorteilen profitieren können. Die Antwort ist eindeutig: nein. Fahrzeuge mit zwei Antriebsarten oder zusätzlichem Verbrennungsmotor gelten nicht als Elektroautos. Und damit gilt die Befreiung von der Kfz-Steuer auch nicht für sie.ilt die Befreiung von der Kfz-Steuer auch nicht für sie.
DIENSTWAGENSTEUER FÜR E-AUTOS ALS FIRMENWAGEN.
Nicht nur private Autobesitzer können sich über Steuergeschenke freuen. Auch Angestellte, die im Straßenverkehr einen Stromer als Firmenwagen fahren und privat nutzen, profitieren, wie wir bereits in unserem Beitrag Dienstwagen: Elektro gezeigt haben. Sie müssen nur 0,5 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Kostete der Dienstwagen weniger als 60.000 € nach Bruttolistenpreis, sind es sogar nur 0,25 %. Noch besser, wenn der Chef für eine Stromtankstelle für Unternehmen sorgt: Dann sind vor allem Pendler flexibler und günstiger unterwegs.
NOCH MEHR SPAREN: MIT WEITEREN FÖRDERUNGEN.
Zusätzlich zu Geschenken wie Steuerbefreiung und reduzierter Kfz-Elektroauto-Steuer winken klimafreundlichen Fahrzeughaltern weitere Präsente. Zum Beispiel die Elektroauto-Förderung in Form einer Umweltprämie. Sie wurde erst Ende 2019 verlängert und deutlich erhöht. Zum Juli 2020 stieg die Prämie für Elektroautos mit einem Listenpreis unter 30.000 € auf 4.000 €. Für teurere Stromer gibt es immerhin noch 2.500 € Prämie. Auch ENTEGA fördert klimafreundliche Mobilität, zum Beispiel mit einem Zuschuss zu Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Form einer Ladestation fürs Elektroauto (hier können Sie eine Wallbox kaufen).
THG-BONUS MITNEHMEN.
Besitzer eines Elektroautos können sich mit dem sogenannten THG-Bonus selbst ein Geschenk machen: Da sie mit ihrem Fahrzeug in eine treibhausgasmindernde Technologie investiert haben, erhalten sie eine Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie dient dazu, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase weiter einzudämmen und dadurch die Energiewende im Verkehrssektor schneller voranzutreiben. E-Auto-Fahrer können die eingesparten THG-Rechte an Firmen verkaufen und erhalten so einen attraktiven Bonus. Das klappt ganz einfach online, z. B. über die ENTEGA-Tochter EMS
GRUNDSÄTZLICH GÜNSTIG: BETRIEBSKOSTEN ALLGEMEIN.
Die Steuerersparnis ist das eine. Das andere sind die vielen weiteren Geschenke, die man mit einem Elektroauto auspacken darf. Eines der wichtigsten ist sicher die klimaschonende Mobilität, erst recht, wenn man zum Aufladen der Batterie Ökostrom aus der eigenen Wandladestation nutzt.
Doch auch bei Betrachtung der Betriebskosten ist man mit einem Stromer oft günstiger unterwegs als mit einem Verbrenner. So lassen sich bei Kraftstoffersparnis oder Wartung weitere finanzielle Geschenke auspacken, wie unser Betriebskosten-Elektroauto-Beitrag zeigt.
ELEKTROAUTO-STEUER: EIN PUNKT MEHR FÜR STROMER.
Steuerlich ist also einiges an Ersparnis möglich, wenn man sich für ein Elektroauto entscheidet. Zusätzlich zu den eher günstigen Betriebskosten, der Klimafreundlichkeit und weiteren Vorteilen sind die Stromer damit mehr als nur eine echte Alternative zu herkömmlichen Verbrennern – erst recht, wenn sich die positiven Entwicklungen (wie z. B. steigende E-Auto-Reichweite) in Sachen E-Mobilität der Zukunft weiter fortsetzen.